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   OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01   

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https://dejure.org/2001,7357
OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01 (https://dejure.org/2001,7357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2001 - 15 W 79/01 (https://dejure.org/2001,7357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2001 - 15 W 79/01 (https://dejure.org/2001,7357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 6 T 11/01
  • OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1099
  • NZM 2001, 1055
  • Rpfleger 2001, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 01.11.1988 - 20 W 341/88
    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01
    Dem Landgericht ist daher zuzustimmen, daß bei einem reinen Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB Rückstände in der Regel ausgeschlossen sind, weil es für den Grundstückseigentümer nur die Verpflichtung begründet, die Ausübung des Rechtes durch den oder die Berechtigten zu dulden, nicht aber auch die Pflicht, den Gebrauch der Wohnung zu gewähren und diese in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten (vgl. BayObLG JurBüro 1980, 376; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146; Haegele Rpfleger 1975, 153, 155 mwN).

    Für diesen Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Rpfleger 1995, 248) gemeint, daß Rückstände mit Leistungen des Grundstückseigentümers im Sinne des § 23 GBO durchaus denkbar sind, wenn nämlich der Eigentümer seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Instandhaltung nicht nachkommt (anderer Ansicht wohl OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1994 - 3 Wx 479/94

    Eintragung einer Löschungsklausel bei Wohnungsrecht nach § 1093 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01
    Für diesen Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Rpfleger 1995, 248) gemeint, daß Rückstände mit Leistungen des Grundstückseigentümers im Sinne des § 23 GBO durchaus denkbar sind, wenn nämlich der Eigentümer seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Instandhaltung nicht nachkommt (anderer Ansicht wohl OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146).
  • OLG Köln, 30.01.1985 - 2 Wx 41/84

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Nachweis des Todes des Berechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01
    Nur unter diesen beiden Voraussetzungen kann die Löschungsklausel in das Grundbuch eingetragen werden (vgl. OLG Köln Rpfleger 1985, 290; Kuntze/Ertl, Grundbuchrecht, 5. Auflage, § 23 Rdnr. 38).
  • LG Saarbrücken, 15.09.2003 - 5 T 408/03

    Kostentragungspflicht als dinglicher Inhalt eines Wohnungsrechts

    III. Im Hinblick darauf, dass angesichts der mit dinglicher Wirkung getroffenen Kostentragungsregelungen Rückstände von diesbezüglichen Leistungen nicht ausgeschlossen sind, ist gemäß § 23 Abs. 2 GBO auch die Vereinbarung und Bewilligung der Eintragung in das Grundbuch zulässig, dass zur Löschung des Rechtes der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2001, 1099 ; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248 = MittRhNotK 1994, 347 ; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146 ; Demharter, 24. Aufl., § 23 GBO Rn. 12; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, § 23 GBO Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

    Da das Wohnungsrecht sich hier nur auf einen Gebäudeteil, nämlich die näher bezeichnete Wohnung im Erdgeschoss - bezieht, jedoch ausdrücklich darüber hinaus eine Unterhaltungspflicht für das Gebäude selbst auch bezüglich der nur der Mitbenutzung unterliegenden Gebäudeteile vereinbart wurde, kann bei der hier gewählten rechtlichen Ausgestaltung des Wohnungsrechtes die Möglichkeit von Rückständen nicht von vornhinein ausgeschlossen werden (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1269; Demharter, a.a.O., § 23 Rn. 12; Hamm NJW-RR 2001, 1099; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248; OLG München NJW-RR 2010, 672).
  • LG Düsseldorf, 29.12.2004 - 25 T 924/04

    Löschung eines Wohnungsrechtes

    Deshalb sind grundsätzlich beim reinen Wohnrecht Leistungsrückstände nicht möglich (vgl. LG Braunschweig, RNotZ 2002, 107 = DNotZ 2002, 149 ; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1099 m. w. N.).
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